Energierecht
Im Energierecht berate ich Sie in folgenden Angelegenheiten:
- Erhebung und Durchsetzung von Billigkeitseinwendungen nach § 315 BGB
- Geltendmachung von Widersprüchen gegen die Jahresabrechung
- Ggf. angemessene Kürzung Ihres Abschlages sowie der Jahresendabrechung
- Außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung von Kürzungen aufgrund unwirksamer Preisänderungsklausel
- Prüfung Ihrer Verträge auf AGB Konformität - Sondervertrag
- Geltendmachung von Bereicherungsansprüchen - Rückforderungen
- Abwehr von Sperrandrohungen
Im Energierecht habe ich Prozese gegen eine Vielzahl von Versorgern geführt. Gerne berate ich Sie in allen oben geannnten Fragen. Insbesondere wenn der Versorger mit der Einstellung der Strom-, Gas- und Wasserversorgung droht, sollte rechtzeitig juristischer Rat eingeholt werden. Ein Ausbau des Zählers ist bspw. nur nur unter Einhaltung von ganz besonderen Voraussetzungen möglich, die Einhaltung dieser Voraussetzungen sollte von einem Rechtskundigen geprüft werden.
Was sollten Sie tun, wenn Sie mit einer Preiserhöhung nicht einverstanden sind? Auf jeden Fall bei Ihrem Versorger Widerspruch einlegen. Musterschreiben finden Sie im Internet, bspw. beim Bund der Energieverbraucher - hier bin ich Ihnen aber auch gerne bei der Formulierung behilflich.
Was sollten Sie nicht tun? Die Zahlung des monatlichen Abschlages ganz einstellen. Eine angemessene Kürzung des Abschlages oder eine Leistung des Abschlages unter Vorbehalt sind jedoch möglich. Aber auch hier sollten Sie sich vorab beraten lassen.
In diesem Zusammenhang möchte ich Sie auch auf die aktuelle Entscheidung des BGH aufmerksam machen, wonach die Kopplung des Gaspreises an den Preis für Heizöl unwirksam ist.